Zitat:
Zitat von sybenwurz
Müsste ich überlegen, aber spontan würde ich sagen, bei dem Rad nicht.
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Die Frage stelle ich deshalb, weil ich von der Versicherung erst mal nur den Nettobetrag des Zeitwerts für das alte Rade bekomme. Die MWSt. gibt es eben erst bei Nachweis des Neukaufs.
Könntest du mir denn per PN mal deine Preisvorstellung schicken, wenn du dich entschieden hast, ob du dich trennen kannst.
