Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Der nächste (und wichtigste Schritt) ist nun die Sache mit dem Schadensersatz. Dabei werde ich bzw. mein Anwalt zunächst an die Versicherung treten, die bereits zu beginn informiert wurde, das etwas kommen wird. Wenn die Versicherung das durchwinkt, ist die Sache für mich erledigt. Wenn sie es kategorisch ablehnt (z.B. wir zahlen nicht bei fahrlässigem Verhalten), muss ich mich an die Frau direkt wenden,
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Das kannst Du nicht, also kannst Du natürlich, macht aber keinen Sinn. Die Dame wird Dich an ihre Versicherung verweisen, müssen. Sie könnte natürlich auch selbst zahlen aber da scheint sie ja keine Lust drauf zu haben.

Letzlich kommt sie mit der Nennung der Hundeversicherung ihrer Pflicht zur Schadensregulierung nach.
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
macht die Versicherung ein Kompromissangebot, kann ich mir überlegen, ob es okay ist. Sollte ich unzufrieden sein mit dem Angebot oder wie bereits erwähnt die Versicherung ablehnt ... dann - und nur dann geht es vor Gericht.
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Die Hundeversicherungen scheinen da recht schmerzfrei zu sein. Jedenfalls Materialschäden begleichen sie ohne mit der Wimper zu zucken. Wie es mit Schmerzensgeld aussieht habe ich keine Erfahrung.