Das Strafverfahren ist eingestellt, dagegen kann man vorgehen ist aber mühsam und macht niemand.
Davon unabhängig gibt es ein Bußgeldverfahren, das war aus meiner Sicht erfolgreich, obwohl gelogen wurde. Es stellt nun die Weiche für die nächste Stufe.
Der nächste (und wichtigste Schritt) ist nun die Sache mit dem Schadensersatz. Dabei werde ich bzw. mein Anwalt zunächst an die Versicherung treten, die bereits zu beginn informiert wurde, das etwas kommen wird. Wenn die Versicherung das durchwinkt, ist die Sache für mich erledigt. Wenn sie es kategorisch ablehnt (z.B. wir zahlen nicht bei fahrlässigem Verhalten), muss ich mich an die Frau direkt wenden, macht die Versicherung ein Kompromissangebot, kann ich mir überlegen, ob es okay ist. Sollte ich unzufrieden sein mit dem Angebot oder wie bereits erwähnt die Versicherung ablehnt und die Frau privat nicht zahlt, dann - und nur dann geht es vor Gericht. Und dann würde ich gerne die Lüge nochmal neu hören, dann wird es nämlich interessant. Ein Richter ist routiniert darin, durch Befragung Widersprüche zu erkennen und aufzuzeigen.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und  beim Einkaufen
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