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Zitat von bellamartha
Ja, aber welche Chancen hat er denn da, wenn davon ausgegangen wird, dass er Schuld hat und nicht die Frauen?
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Das Ordnungsamt hat eine (geringe) Strafe
gegen die Hundehalterin verhängt, nicht gegen Jens.
Damit hat das Ordnungsamt als offizielle Behörde Stellung bezogen, wer für die Attacke verantwortlich ist. Die ohnehin absurde Behauptung des gegnerischen Anwaltes, dass Jens den Angriff durch zu hohes Tempo und "plötzliches Auftauchen" selbst provoziert hat, wurde damit seitens des Ordnungsamtes kein Glauben geschenkt. Natürlich kann sich bei einer Zivilklage der Richter trotzdem seine eigene Meinung bilden, aber es wäre unwahrscheinlich, dass er die Situation komplett anders einschätzt als eine Behörde, die sich bereits mit dem Sachverhalt detailliert befasst hat.
Außerdem ist jetzt die Hundebesitzerin gezwungen, wenn sie weiterhin auf ihrer eigenen Darstellung beharrt, gegen die Entscheidung des Ordnungsamtes Widerspruch einzulegen und ggf. sogar zu klagen. Wenn sie dies nicht tut könnte dies in einem Zivilverfahren als Schuldeingeständnis gewertet werden.