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Alt 18.08.2008, 17:00   #18
Volkeree
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.11.2006
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 4.916
zu 1:
Klar, sonst wären die Vers. nicht so reich

zu 2:
Verstehe ich nicht so ganz. Aber man muss wohl kaum der Versicherung angeben, dass man ein 5000 € Rad im Keller stehen hat. Muss man für die gleich teuere Stereoanlage auch nicht.

zu 3:
würde meine Frau mit mir machen. Da ja sowohl in Kellern als auch in Wohnungen eingebrochen wird, dürfte das versicherungstechnisch egal sein.
Andererseits nimmt der Wohnungseinbrecher grundsätzlich kein Fahrrad mit, der Kellereinbrecher aber schon, sind halt unterschiedliche Täter.

Rechnung:
Habe dazu nichts gefunden. Da steht was von ..... Schadenmeldung ausfüllen und unterschreiben..... und ..... wer beschei*** bekommt nix.......
Bin mir aber sicher, dass die Versicherungen da noch Hintertüren haben. Wenn ich das richtig im Kopf habe, obliegt der Beweis des Besitzes/Eigentums nach dem BGB dem Versicherungsnehmer.

Volker
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