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Alt 17.08.2008, 16:29   #2
*markus
 
Beiträge: n/a
Du brauchst dafür keinen vorgefertigten Vertrag. Rein rechtlich reicht auch der mündliche Vertrag. Solange jede Seite bekommt was vereinbart war ist das ausreichend.

Als privater Wiederverkäufer hast du keine Haftung zu übernehmen, wenn der Käufer damit einen Unfall hat.
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