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Zitat von zappa
Vielleicht kann man entlang der hier geführten Diskussion auch versuchen die „Luft rauszulassen“ und lösungsorientiert voran zu kommen.
Alle drei Perspektiven sind nachvollziehbar, legitim und (soweit relevant) auch legal. Erstens hat der Verband aus den ausführlich dargelegten Gründen ein entsprechendes Interesse an genehmigten Veranstaltungen. Zweitens können Veranstalter aus verschiedenen Motiven auf solche Genehmigungen verzichten. Drittens können Starpassinhaber, wenn sie gegen die von ihnen selbst akzeptierten Bedingungen verstoßen, vom Verband belangt werden – oder eben auf einen Startpass verzichten..
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Zunächst mal herzlich willkomen im Forum und vielen Dank für deinen sachlichen Beitrag. Magst du dich nicht vielleicht mal vorstellen und darlegen, in welcher Rolle und Interessenlage du schreibst, so wie es auch in der Begrüßungsmail steht, die Arne dir geschickt hat?
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Zitat von zappa
...In dem Zusammenhang kann ich der Argumentationslinie von IM-Veranstaltungen (sehr groß, international, erwerbsorientiert) zu Penzing (sehr klein, lokal, gemeinnützig) nicht ganz folgen. Penzing ist ein Cross-Triathlon, dessen 16-km-Radstrecke zu zwei Dritteln im Wald verläuft und dort spielt Windschattenfahren und dessen Verfolgung eine untergeordnete Rolle. Und ganz ehrlich, BTV: Wie viele Dopingkontrollen wurden 2015 bei genehmigten Veranstaltungen genommen? Und ist das für Penzing relevant? .
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2015 wurde bei allen Bayerischen Triathlonmeisterschaften (Mittel- Kurz und Sprintdistanz) Sieger und mehrere ausgeloste Teilnehmer getestet.
Ich halte das für den Triathlonsport insgesamt, der aufgrund seiner Leistungsstruktur und der Perönlichkeitsstruktur vieler Aktiver durchaus dopinganfällig ist, für relevant.
Deine gewählten Beispiele sind sehr willkürlich: Ironman-Veranstaltungen gibt es in Bayern nicht und Penzing war, wie bereits mehrfach geschrieben kooperativ und bereit sich eine 2016er Veranstaltung sportrechtlich genehmigen zu lassen. Die Gründe, warum sie jetzt 2016 pausieren, hat nichts mit dem Verband zu tun, sondern private Gründe der Hauptorganisatoren.
Penzing hat im übrigen eine durchaus typische Größe für vereinsgebundene Veranstaltungen. Rund die Hälfte aller genehmigten Triathlonbewerbe in Bayern liegen in einer vergleichbaren Größenordnung, viele sind auch kleiner.
Allen Veranstaltungen mit einer TEilnehmergröße unter 300 gemeinsam ist, dass sie von ehrenamtlichen Vereinen ausgerichtet werden ohne kommerzielle Zielsetzung und die jeweilige Vereinskasse auf zu bessern. Da unterscheidet sich ein Sportverein nicht von einer Wasserwacht.
Die Problematik ungenehmigter Veranstaltungen gibt es in ganz Deutschland und das Vorgehen ist überall ähnlich. In Nordrhein-Westfalen z.B. gab es in den vergangenen zwei Jahren mehr Sperren von Startpassinhabern wegen Teilnahme an ungenehmigten Triathlons (obwohl es in NR´W weniger Triathleten gibt), so dass ich die in diesem Thread sehr verengte Perspektive auf den BTV nicht nachvollziehen kann.
Innerhalb der gesamten DTU und in allen Landesverbänden gibt es eine im Kern einheitliche Haltung zu der bekannten Problematik
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Zitat von zappa
...). Ebenso scheint mir angemessen, Verstöße der Starpassinhaber nicht sofort mit einer effektiven Strafe zu belegen (Entzug für 2 Monate), sondern, wie in fast allen Rechtsgebieten, in einem dem gestuften Verfahren: .
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Erst Verwarnung und dann zeitweiser Entzug..[/quote]
Es gibt im Verband eine klare Gewaltenteilung, Eventuelle Sanktionen werden bei einem Disziplinarverfahren alleine von der Disziplinarkommission festgelegt, die aus ehrenamtlichen Juristen besteht und die komplett unabhängig ist. Die allermeisten Verfahren wegen Start bei einer ungenehmigten Veranstaltung sind in der Vergangenheit ohne Sperre eingestellt worden. Wie kommst du auf deine Angabe von "2 Monate"? Niemand wird sofort mit einer " Strafe belegt". Es wird in jedem Verfahren der Einzelfall angehört und auf die Art der Sanktion haben die VErbandsorgane (Präsidium, Kampfrichter usw. ) keinen Einfluss.