Zitat:
Zitat von Hafu
Es gibt ein paar Aufgaben, die ein Verband erfüllt, von denen der Veranstalter unmittelbar profitiert bzw. profitieren kann. Dies ist insbesondere die Hilfe im Vorfeld einer Veranstaltung durch den Einsatzleiter bzw. Technischen Delegierten, der die ausschreibung überprüft, sich die Strecken ansieht, die Konzeption der Wechselzone, usw. und andererseits die Hilfestellung bei der durchführung der Veranstaltung durch die Kampfrichter, die die regeln überprüfen, Einsprüche behandeln usw.
Dann gibt es noch die Versicherungsgeschichte durch die ARAG-Sportversicherung für Teilnehmer und Helfer der Veranstaltung (Haftpflichtschutz, Rechtschutz, Unvallversicherung, subsidiäre Krankenversicherung). Dies spart dem Veranstalter Geld, das er sonst für eine gleichwertige Versicherung, die bei Einzelabschluss deutlich teurer wäre.
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Aus den von Dir genannten Gründen würde ICH zB, wenn ICH als Vereinsvorstand einer Wasserwacht einen Triathlon federführend erstmalig veranstalten würde, diesen anmelden.
Aber darum gehts doch nicht. Nochmal: Es geht darum, wie der BTV und andere Landesverbände mit Startpassinhabern umgeht, die bei einer nicht genehmigten Veranstaltung starten. Warum kann der BTV nicht das, was beispielsweise der DLV kann: großzügig darüber hinwegsehen. ??