Zitat:
Zitat von dude
Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet):
https://www.leichtathletik.de/termin...241142d5a3a7a/
FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten.
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In den
Teilnahmebedingungen bzw. den AGB findet sich immerhin ein kurzer Hinweis auf die NADA:
Zitat:
Ich versichere ferner, dass ich keine Dopingmittel (siehe auch Informationen der NADA unter www.nada-bonn.de) einnehme, mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde.
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Das war's dann aber auch.
In
Frankfurt ist man z.B. schon konkreter:
Zitat:
Beim Frankfurt Marathon gelten die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) der IAAF bzw. des DLV.
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Damit dürfen ja auch die Antidoping-Regularien des DLV gelten.
M.