Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ja, so passt’s. ![Blumen für Dich](images/smilies/Blumen.gif)
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Hab' mir gerade nochmal den oben verlinkten Artikel aus der Badischen Zeitung durchgelesen. Der wirft noch ein paar Fragen mehr auf:
Nach dem Artikel bzw. der Aussage der NADA-Vertreterin ist der Marathon in Freiburg ein privatrechtlich organisierter Lauf und unterliegt somit scheinbar nicht dem Regelwerk des DLV und/oder der NADA. Gleichwohl meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass der Lauf vom DLV genehmigt wurde und auch entsprechend vermessen wurde, so dass er bestzeitenfähig ist. Zumindest bei der Premiere in Freiburg war das ein Streitpunkt, weil die Strecke nicht offiziell vermessen war bzw. vom DLV genehmigt war.
Auch wenn das, wie wir oben schon festgestellt haben, scheinbar nicht der entscheidende Punkt ist, wieso die Dame starten durfte, aber kann mir jemand erklären, ob und welcher Unterscheid zwischen "vom DLV genehmigt" und "findet nach dem Regelwerk des DLV statt" liegt? Ich hätte jetzt gedacht, dass, wenn DLV draufsteht, auch das DLV-Regelwerk gilt. Oder gilt das nur für Meisterschaften?
Wenn der Freiburg Marathon nicht nach dem Regelwerk des DLV stattfindet, sondern eine privatrechtliche Veranstaltung ist, heißt das im Umkehrschluss, dass Doping erlaubt ist, wenn es nicht explizit in der Ausschreibung verboten wurde? Nicht, dass ich dopen wollte, ob ich wüsste gerne, ob ich den Veranstalter dann prinzipiell meiden sollte.
M.