Zitat:
Zitat von Hafu
... vermutlich gibt es aber irgendwo im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen des Bahnhofes eine Klausel, dass motorisierte und nicht-motorisierte Fahrzeuge nur auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen und dazu zählte das Baumschutzgitter zweifellos nicht.
in dem Fall würde dann auch der beste Anwalt nicht helfen.
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Auf dem Schild ist es relativ groß gedruckt. Denke mal, die Stelle fällt unter "Bahnhofsvorplatz". Das Schild steht ja sogar direkt dort.