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Alt 31.03.2016, 00:05   #8
LidlRacer
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.837
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
... vermutlich gibt es aber irgendwo im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen des Bahnhofes eine Klausel, dass motorisierte und nicht-motorisierte Fahrzeuge nur auf den ausdrücklich ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden dürfen und dazu zählte das Baumschutzgitter zweifellos nicht.
in dem Fall würde dann auch der beste Anwalt nicht helfen.
Auf dem Schild ist es relativ groß gedruckt. Denke mal, die Stelle fällt unter "Bahnhofsvorplatz". Das Schild steht ja sogar direkt dort.
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