Zitat:
Zitat von Pascal
Meine Erfahrungen von eher kleinen Veranstaltungen ist die, das dort fast immer irgendein Schlupfloch vorhanden ist oder gar keine Ausgangskontrolle stattfindet. Und wenn die Räder bei solchen Veranstaltungen auch "nur" die Hälfte der genannten Preise wert sind, ist (wäre) es allemal lukrativ genug zuzuschlagen.
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Die "kleinen " Veranstaltungen unterliegen aber der VSO (Veranstalterordnung" der DTU. Hält sich ein Veranstalter nicht daran kannst Du den Veranstalter für den Verlust durch Diebstahl in die Haftung nehmen. Und den kann er auch nicht durch Haftungsverzicht in der Ausschreibung umgehen. Es liegt dann nämlich (grobe) Fahrlässigkeit auf Seiten des Veranstalters vor.
Die "Spielregeln" beim IM/70.3 macht der Veranstalter und jedem Teilnehmer steht es frei sie zu akzeptieren oder nicht.
Auf die juristisch absolut bedenkliche nachträgliche einseitige Änderung der Teilnahmebedingungen beim IM/70.3 will ich hier nun aber nicht näher eingehen...andere Spielwiese und hat mir dem Diebstahl/den Haftungsbedingungen auch nichts zu tun.
Heinrich