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Wäre interessant, inwieweit bei Freiwasserwettbewerben (nicht Thriathlon, sondern die reinen Kilometerschwimmen, Seeüberquerungen etc. auf offenen, evtl. auch Küstengewässern) das Mitführen eines natürlich NICHT ausgelösten Kingji oder Restubes irgendwie im Reglement gesehen wird. Auslösen = DNF ist klar. In Burghausen sind, soweit ich die Bilder sehe, alle mit aufgeblasenem Restube = "Baywatchbojenmodus" geschwommen, d.h. per Reglement kein Vor- oder Nachteil für Einzelne.
lG Matthias
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