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Zitat von Klugschnacker
Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt den Flüchtling auch dann, wenn der Grenzübertritt illegal erfolgte – zum Beispiel ohne Papiere. Es spielt also keine Rolle, ob ein nationales Gesetz das Vernichten von Ausweispapieren unter Strafe stellt oder nicht.
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Doch, es spielt eine Rolle, wenn das Vernichten der Ausweispapiere dem Zweck dient, eine falsche Identität als Flüchtling vorzutäuschen obwohl man keiner ist, bzw. sich dem vorgeschriebenen Registrierungsverfahren zu entziehen. Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt Flüchtlinge, nicht Migranten (schrieb schon mal jemand vor mir).
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Papiere in den Papierkörben sind zum großen Teil von Schleppern besorgte und gefälschte Papiere, die keinerlei Wert haben. Sie haben zum Beispiel den Zweck, die Reise von einem Subsahara-Staat ans Mittelmeer zu ermöglichen. Es gibt jedoch auch mutwillig zerstörte echte Papiere.
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Und Du kennst die Mengenrelationen zwischen den echten und falschen Papieren? Und warum zeigen die Leute aus den Subsahara-Staaten dann hier nicht ihre richtigen Papiere? Und warum kamen so viele Araber (woher auch immer, aber kaum aus Subsahara-Staaten) in Ungarn ohne Papiere an? Sorry, Dein Erklärungsversuch klingt mir irgendwie nach
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Ich mach' mir die Welt - widdewidde wie sie mir gefällt ...
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