Zitat:
Zitat von Deichman
Immer noch gut...
Die DTU-Ordnung ist aus meiner Sicht übergeordnetes Recht. Du unterschreibst die Klausel ja nur auf Basis dieser und daß das Reglement eingehalten wird. Eine nicht bewachte Wechselzone ist grob fahrlässig.
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Würde ich persönlich andersrum gelagert vermuten, da Sportordungen meiner Ansicht nach nie den allgemeinen Gesetzen wie BGB übergeordnet sein können. Es handelt sich eher um so etwas wie Kulanz, wenn der Veranstalter den Schaden beim Vorhalten einer bewachten, kontrollierten Wechselzone (Leistung des Vertrages von seiten des Veranstalters ausreichend erfüllt) trotzdem ersetzt. Bietet er keine kontrollierte, abgetrennte WZ an, verspricht er hingegen eine Leistung, welche er nicht erfüllt.
Solche Fälle wären auch mal interessante Fragen für die Freitagssendung.
-qbz