Zitat:
Zitat von KalleMalle
Was Du meinst sind Gesetze. Da halten sich zwar nicht alle dran, aber gelten tun sie trotzdem.
Eine 'Regel' welche besagt, daß wir Ausländer/Muslime z.B. im Umgang mit Ihrern Familenangehörigen bevormunden dürfen (darum ging es weiter oben) gibt das Grundgesetz imho nicht her.
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Es gibt Gesetze, gegen die Verstöße "von Amts wegen" (sog. Offizialdelikte) verfolgt werden, und sogenannte "Antragsdelikte", gegen die Ermittlungen nur nach erfolgtem Strafantrag eines Opfers aufgenommen werden.
Egal ob Ausländer, Muslim (darunter sind auch eine halbe Million deutsche Staatsangehörige) oder sonstige "Bio-Deutsche" - was in deren Schlafzimmer geschieht, geht - so lange kein Verdachtsmoment für ein "Kapitalverbrechen" vorliegt - niemand was an. Auch Peitschenhiebe und Ohrfeigen soll es gelegentlich einvernehmlich in allen Gesellschaftsschichten geben.
Ergo darfst Du weder Ausländer, Muslime noch den Rosenzüchter von nebenan "bevormunden".
Aber auch Ausländer haben - unabhängig von ihrem Glauben - das Recht, Strafanzeige gegen etwas, was in ihrem Schlafzimmer passiert, zu erstatten und Zufluchtsräume wie z.B. Frauenhäuser aufzusuchen.