Zitat:
Zitat von LidlRacer
Wobei auch noch jeder eine bestimmte Vorstellung von "Vergewaltigung" hat. Soweit ich das verstehe, gab es keine Vergewaltigungen im engeren Sinne, sondern in diesen 3 Fällen wurden "nur" Finger eingeführt.
Natürlich ist auch das absolut zu verurteilen, aber vermutlich denken die meisten bei Vergewaltigung an etwas anderes.
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Dem letzten Satz stimme ich zu, insbesondere auch dem Begriffsverständnis.
Der
Gesetzgeber sieht unter dem Begriff "Vergewaltigung" ein nicht weiter definiertes "Eindringen in den Körper" (im Rahmen sexueller Nötigung) :
Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
[...]
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
[...]
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Wobei der Begriff selbst zum Auslegen des Gesetzes wohl eher nachrangig scheint ...