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Rein schenkungsrechtlich funktioniert Dein Fall. Neben den praktischen Problemen, Deinen Millionenbetrag aufzuteilen, um es dann zu einer Person mit max 20 T€ zuzuführen, gibt es hier den § 42 AO, der genau das vermeiden soll. Also empfehlen würde ich das nicht.
Zum anderen ist Dein Beispiel mit dem Überweisen auf das Konto der Ehefrau richtig und der StB hätte hier haftbar gemacht werden können, wenn er das abgenickt hat. Ist übrigens immer ein Thema, wenn größere Beträge (Abfindung, Lottogewinn, Verkauf von Anteilen an Gesellschaften) auf das gemeinsame Konto der Ehegatten fließen. Daran denkt meist niemand.
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