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Zitat von LidlRacer
Schwieriges Thema, bei dem ich mich jetzt wohl auch auf dünnes Eis begebe...
Monitor meint zunächst mal widerlegt zu haben, dass es Massenvergewaltigungen gab, da es "nur" 3 Anzeigen wegen Vergewaltigung gegeben habe.
Wobei auch noch jeder eine bestimmte Vorstellung von "Vergewaltigung" hat. Soweit ich das verstehe, gab es keine Vergewaltigungen im engeren Sinne, sondern in diesen 3 Fällen wurden "nur" Finger eingeführt.
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Da hat wohl jemand einen Mittelwert gebildet. Der
Polizeibericht umfasst
vier Anzeigen wegen des Vergewaltigungsparagraphen §177 StGB: der erste Fall um 22:30 Uhr, ein Fall um 22:45 Uhr, ein Fall um 0:20 Uhr und ein Fall um 0:50 Uhr. Eingeführte Finger sind in
zwei Fällen aufgeführt.
Für eine Verurteilung gemäß § 177 StGB ist kein Vollzug des Geschlechtsverkehrs notwendig, das umfasst auch mit der Hand unter die Unterwäsche drängen ("erzwungene Duldung sexueller Handlungen", Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr).