Lieber Triblade,
Gedanken darüber, ob und wer ggfs. sogar vorsätzlich bei den Verantwortlichen bei der Polizei an Silvester mitgewirkt hat, diskutiere bitte mit Verschwörungstheoretikern.
Bezüglich Deiner Irritation wg. der juristischen Defintion des Fahrlässigkeitsbegriffs: in Ermangelung einer eigenen Definition im deutschen StGB (im österreichischen gibt es eine) lehnt sich die geltende Rechtsprechung im Strafrecht diesbezüglich an die des BGB an.
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