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Alt 13.01.2016, 15:47   #743
TriBlade
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Beiträge: 1.081
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Fahrlässigkeit ist gem. §276 BGB, wenn erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde und etwas anderes als Vorsatz.
Die von Dir erhobenen Vorwürfe gegen die Polizei können wenn überhaupt nur im Bereich des Strafrechtes zu prüfen sein. Warum sich ein Schuldverhältnis aus dem BGB ergeben soll ist nicht ersichtlich. Wenn Du aber die von Dir aufgeworfene grobe Fahrlässigkeit mit dem Fahrlässigkeitsbegriff aus dem BGB begründest ist es besser wenn wir die Diskussion hier beenden. Danke Dir das Du aufgezeigt hast welche Kompetenzen der Beurteilung der Situation du hast, ich vermag dies jetzt besser einzuordnen.

Falls Du interessiert bist hier noch ein paar Begriffe die Du gern mal googlen kannst um abzuschätzen welches Handeln strafrechtlich zu bewerten ist.
Unterlassene Hilfeleistung, echtes und unechtes Unterlassungsdelikt, Garantenstellung und dann eben die Vorsatzfrage.
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