Schließt sich m.E. nicht unbedingt aus, der Täter (Verdächtige) könnte ja noch ein letztes Mal loslegen und dann die Biege machen. Geständigkeit dürfte in der Tat eine Verdunkelungsgefahr ausschließen. Fluchtgefahr hingegen könnte schon gegeben sein,wenn der Täter erfährt, was ihm droht.
Die Dauer der Verfahren auch in einfach gelagerten Fällen ist allerdings wirklich nicht hinnehmbar. Gerade jüngere Täter werden ja keinen Bezug zwischen Tat und Strafe herstellen können. Da sind wir dann wieder beim Thema Resourcen.
__________________
Relax, no worries!
|