gemeinsam zwiften | youtube | forum heute
Trainingslager Südbaden
Triathlon Trainingslager Südbaden
Keine Flugreise
Deutschlands wärmste Gegend
Kilometer sammeln vor den Wettkämpfen
Traumhafte Trainingsstrecken
Training auf dem eigenen Rad
04.-07.06.2026
EUR 299,-
triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Diebstahl und sexuelle Übergriffe an Silvester
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.01.2016, 20:32   #510
Vicky
Szenekenner
 
Benutzerbild von Vicky
 
Registriert seit: 11.03.2011
Ort: Sankt Augustin
Beiträge: 6.614
Zitat:
Zitat von KernelPanic Beitrag anzeigen
Das gleiche Spielchen in Leipzig.
Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass die Typen auf freiem Fuss sind. Kann mir ein Jurist mal die Hintergründe auseinandersetzen?
Die U-Haft ist geregelt in § 112 ff. StPO.
Der Sinn und Zweck der U-Haft ist die Sicherung des Strafverfahrens. U-Haft ist keine vorgezogene Strafe oder gar ein Denkzettel.

Neben den Voraussetzungen für eine U-Haft (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr etc.) muss diese auch noch verhältnismäßig sein.
Hier für wird die Tat selbst betrachtet, die Gegenstand des Haftbefehls ist. Die Anordnung der Untersuchungshaft darf zur Schwere der Tat und zu Art und Umfang der dem Beschuldigten drohenden Rechtsfolgen nicht außer Verhältnis stehen.
Im Leipziger Fall wäre es wohl so, dass die U-Haft unverhältnismäßig ist.

In der Praxis wird die U-Haft meist bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe ab ca. Jahr angeordnet, da dann aufgrund der hohen Straferwartung Fluchtgefahr besteht. (Aufnahmen bestätigen die Regel. Wiederholungsgefahr ist in§ 112 a StPO geregelt. Voraussetzung Strafe mehr als 1 Jahr).

(OLG Naueburg, Beschluss vom 21.07.2010 (Az: 1 Ws 398/10);
Sinn und Zweck der U-Haft: (BVerfGE 35, 185, 190 [BVerfG 30.05.1973 – 2 BvL 4/73])
__________________
Phantasie ist etwas, das sich manche Leute gar nicht vorstellen können.
Vicky ist offline