Zitat:
Zitat von flaix
nein, ohne Richter geht es nicht. Aber eine richterliche Entscheidung zu fällen auf Basis der Aussage von zB 2 Beamten vor Ort innerhalb 48 Stunden, das wäre so etwas
|
Zitat:
Zitat von FuXX
Ne, das wäre gar nichts. Dann tun sich zwei rechte Polizisten zusammen und machen ein Abschiebekommando auf. Angeblich soll doch der Rechtsstaat geschützt werden, dann aber auch für alle. Und da gehört dann eine Beweisaufnahme dazu.
|
1) Bweisaufnahme, natürlich, und außerdem
2) rechtliches Gehör mit
3) anwaltlicher Unterstützung,
4) Ausschöpfung und Berücksichtigung der vom Betroffenen beantragten Beweise und
4) wohin willst Du jemand abschieben, der keine Papiere hat?
Und was machste, flaix, wenn sich herausstellt, dass die bei der Feststellung der Personalien vor Ort vorgelegte Kopie einer Asylbescheinigung nicht die des Kontrollierten war, sondern sich die irgendjemand "besorgt" hat?