Zitat:
Zitat von Rhing
Hast Du da Infos aus 1. Hand oder aus der Presse. Ich denke, dass die Presse da unscharfe Begriffe verwendet. Den Begriff "s. Belästigung" kenne ich im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht und Diskriminierung, aber nicht aus dem Strafrecht bzw. Recht der Ordnungswidrigkeiten.
§ 119 OWiG passt m.E. nicht.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/119.html
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Kann gut sein, dass die Presse, auch wenn sie sich explizit auf Polizeiberichte bezieht, andere Begriffe als die Polizei wählt. Im deutschen Strafrecht fällt die sex. Belästigung ja unter sex. Beleidigung und stellt doch dann auch ein Ermittlungsgrund dar infolge einer Anzeige.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/sex...ng_043555.html (sehr täterfreundlich IMHO)