Zitat:
Zitat von Rhing
@qbz und Rälph
Bin keine Strafrechtler, aber Strafbarkeit dürfte aber immer (mindestens) gem. §177 I StGB wegen sexueller Nötigung vorliegen:
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das "immer" würde ich mit einem Fragezeichen versehen.
Wenn eine Frau, wie eine Betroffene in dem von mit zitierten Link berichtet, den offenen Bahnhofsausgang verlässt, anschliessend dabei durch eine Menge in einer Reihe mit anderen aus dem Bahnhof Gehenden vorwärts geschoben wird, um den Platz durch die Menge zu überqueren und dabei von Männern aus der Menge heraus begrabscht wird, würde das vermutlich IMHO als "sexuelle Belästigung" klassifiziert. Um Nötigung handelt es bei "Einkreisen", "Umzingeln". Ich erlebte während meiner beruflichen Tätigkeit einige Enttäuschungen, wo manchmal Befummeln von Kindern noch als sex. Belästigung eingestuft wurde.