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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Diebstahl und sexuelle Übergriffe an Silvester
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.01.2016, 20:23   #98
Rälph
Kona-Finisher
 
Benutzerbild von Rälph
 
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 4.278
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Wärest Du denn dafür?
So ganz spontan aus dem Bauch heraus: Ja (wobei ich niemanden z.B. direkt zwischen die Fronten eines Bürgerkrieges schicken wollen würde)

Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
*Spekulationsmodus an*
Die meisten schwarzafrikanisch aussehenden Täter sind möglicherweise keine Flüchtlinge der jetzigen Welle... sondern eher in Frankreich oder Belgien geboren... zweite oder dritte Generation, möglicherweise mit zwei Staatsbürgerschaften? Reine Spekulation meinerseits. Wohin willst Du die Leute denn abschieben? (beziehe mich da auf die Angaben von Frau Schwarzer, die meinte, dass die meisten jungen Täter, Männer mit Migrationshintergrund gewesen sein könnten in 2. oder 3. Generation.).
*Spekulationsmodus aus*
Schon klar...die Frage war logischerweise auf Personen bezogen, bei welchen diese Fragen nicht bestehen.


Zitat:
Zitat von Vicky Beitrag anzeigen
Damit wäre das Grundproblem ja noch nicht gelöst, weil:

Zitat von wem auch immer:
Wer schon mal als Frau oder mit einer gemischten Gruppe auf überfüllten Strassen oder überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln (Bussen, Nachtbussen) in Ländern wie der Türkei oder in arabischen Ländern unterwegs war, kennt doch das Problem der sex. Grabscherei und Übergriffe.


Out of sight out of mind ... löst keine Probleme.
Deine und meine evt. eben schon...

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Hinge bestimmt vom Einzelfall ab, wobei die Art des Aufenthaltsstatus, die Tat (sex. Belästigung, Missbrauch, Nötigung, Gewalt ) und die Gefahr für den Abzuschiebenden im Herkunftsland eine Rolle spielen.

Ich habe mal nachgeschaut bei Wikipedia : Sexuelle Belästigung für sich genommen ist nicht mal ein eigener Straftatbestand. (Und Gerichtsverhandlungen darüber für die Opfer oft sehr, sehr schwierig.)

"Sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und ist im Regelfall auch nicht gemäß anderen Tatbeständen strafrechtlich relevant. In besonderen Fällen kann die einschlägige Handlung als Beleidigung (mit sexuellem Hintergrund) gem. § 185 Strafgesetzbuch strafbar sein. Ob sich der Belästigte subjektiv beleidigt fühlt oder nicht, ist dabei nicht entscheidend. Da § 185 kein Auffangtatbestand ist, fallen sexualbezogene Handlungen nur dann unter diese Vorschrift, wenn besondere Umstände einen selbständigen beleidigenden Charakter erkennen lassen.

Ein Notwehrrecht kommt der belästigten Person nur zu, solange der Angriff stattfindet: „Solange die Betroffene den Zudringling also ohrfeigt oder ihm auf die Finger schlägt, solange er seine Hand noch an ihrer Brust hat, wäre sie gem. § 32 StGB gerechtfertigt, sofern ihre Abwehrhandlung die Grenzen des Erforderlichen nicht überschreitet. Küsst der Täter das Opfer dagegen auf den Mund oder fasst ihm zwischen die Beine und wendet sich dann ab, darf das Opfer, wenn ein weiterer Angriff nicht zu befürchten ist, nicht zurückschlagen, da in diesem Fall keine Notwehrlage mehr vorliegt. Ohrfeigt die Betroffene den Täter dennoch, macht sie sich ggf. gem. § 223 StGB wegen Körperverletzung strafbar.“[7]

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuel...ng#Deutschland
Danke für deine sehr gute (und ernüchternde) Antwort!
Rälph ist offline