Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Presseartikel:
" Gestern fand vor dem Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gegen Martin Budich statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag 2014.
... Die Aufführung des Films stellt nach Auffassung des Ordnungsamts der Stadt Bochum einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW dar, das an den sogenannte stillen christlichen Feiertagen wie Karfreitag alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verbietet. Unter anderem ausdrücklich verboten ist die Vorführung von Filmen, die nicht als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind - wie “Das Leben des Brian”. Im Jahr 1980 wurde er von der FSK als nicht feiertagsgeeignet eingestuft."
http://hpd.de/artikel/12536
|
Diese Diskussion ist ja nicht neu. Ich sehe es recht pragmatisch. Wenn man an Feiertagen alle möglichen Veranstaltungen machen möchte ohne Einschränkungen, dann ist es ein normaler Werktag, also kein arbeitsfreier Tag. Wer an diesen Tagen aus religiösen Gründen bestimmte Gottesdienste oder sonst welche obskuren Rituale pflegen möchte, nimmt sich frei, der Rest geht wie immer seiner Beschäftigung nach.
Andere Varinate, wir halten bestimmte religiöse Tage für besonders wichtig, weil die Mehrheit der Bevölkerung es für wichtig hält, dann werden wir darauf Rücksicht nehmen müssen und können halt nicht jede mögliche Veranstaltung durchführen.
Einfache Entscheidung finde ich, wer dafür ist das an religiösen Feiertagen alles erlaubt sein soll, möge sich für die Abschaffung der Feiertage einsetzen.
Gibt es dieses Jahr am 1.Weihnachtsfeiertag eigentlich eine Live Sendung von Triathlon-Szene.de?