Zitat:
Zitat von Michael Skjoldborg
Was wäre/ist ein Antidopinggesetz? Diesem Gesetzestext von 1999 zufolge, ist z.B. der Besitz von bestimmten Dopingmitteln unter Strafe gestellt, von Geldstrafe bis zu 2 Jahren Haft.
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Mit einem Antidopinggesetz muss (je nach Ausgestaltung) bei einem Dopingfall nicht nur irgendein Sportgericht, sondern ein (unabhängiger) Staatsanwalt tätig werden, der je nach den Begleitumständen ergänzende Ermittlungen, wie z.B. auch Durchsuchungen, Sicherstellung von Beweismitteln (z.B. Beschlagnahmung von Computern, Smartphones etc) veranlassen kann, die Erkenntnisse über die Quelle der nachgewiesenen Dopingmittel liefern können.