Zitat:
Zitat von Eber
...Das hätte für Kampfrichter den Vorteil, nicht immer die vollen 20 Sekunden warten zu müssen wie nach einer 20 Sekunden Regel ...(ist doch die eigentliche Absicht dahinter ?)
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Die Idee kam mir auch, aber wenn der Überholte quasi nur den Ansatz zeigen muss, sich zurückfallen zu lassen, dann ist natürlich die Gefahr groß, dass er doch ein längere Zeit den Windschatten des Überholers nutzt, wenn der Kampfrichter nach 3-5 Sekunden weiterzieht.
Prinzipiell finde ich es nicht gut, dem Überholten die Einhaltung des Abstandes aufzuerlegen, dadurch wäre dieser ja genötigt, aktiv seine Geschwindigkeit zu verringern und dadurch ist die Gefahr groß, dass eine "Bremswelle" in Gang gesetzt wird (wie ja schon in einigen Beiträgen beschrieben).
Wäre es nicht eher sinnvoll, den Überholten zu verpflichten, seine Geschwindigkeit beizubehalten, damit der Überholer den Überholvorgang durchführen kann?