Zitat:
Zitat von Eber
Noch etwas Irrsinn im Extremfall: Lutschen im Stehen
Stell dir vor du warst im Gebüsch, stehst am Straßenrand steigst grad auf deinem Bock und wirst mit 4,9m/s überholt - sind immerhin 17km/h
Du musst also erst mal rückwärts anfahren 
Oder noch lustiger: bei Anstiegen mit Gegenwind, da müssen Überholte quasi vom Rad fallen, anhalten, umdrehen oder auf Nachsicht hoffen, wenn der Überholende <=17km/h fährt.
Als Rechtsverdreher erkenne ich: ein unteres Tempolimit für die Anwendbarkeit der Regel...
Ich würde, so aus dem hohlen Bauch rausgeschossen, einfach dem Überholten dieselbe Zeit geben wie der Überholende in Anspruch nehmen darf.
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Auch hier geht etwas mit den Zahlen durcheinander. Es geht um 10 m in 5 Sekunden, also 2 m/s = 7,2 km/h - nicht 5 m/s.
Und zu Deinem letzten Satz: Genau das ist aus gutem Grund die aktuell gültige Regel bei der DTU. Es wäre also schon mal relativ gut, wenn man einfach gar nichts ändern würde.