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Sein Argument :
Fahrzeug sind alle fahrzeuge die zur beförderung von personen oder sachen dienen und am verkehr auf der strasse teilnehmen (ausgenommen 24 stvo - für die dort genannten gelten auch die stvzo nicht (vwv zu 24 stvo)). Für alle anderen gelten die vorschriften der stvzo - also auch die vorschriften über die benutzung von spikebereifung
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