Und du gehst auch immer mit deinem Rad zum TÜV und lässt dir die neuen Reifen eintragen wenn du mal eine andere Reifengröße fährst?
Der gute sollte noch einmal die Schulbank drücken.
1. Spricht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog bezugnehmend auf §36 StVZO von KRAFTfahrzeugen bei den Spikes behandelnden Tatbestandsnummern 336500 (Führerverstoß) und 331512 (Halterverstoß)
2. Zudem sind beide VOwis mit 50 bzw 75 Euro plus Verwaltungsgebühr zu ahnden. Ergo ist 90 Euro auch frei interpretiert. Es sei denn er ahndet beim Fahrer eines Fahrrades den Halterverstoß für Kraftfahrzeuge incl Verwaltungsgebühr. Dann kommt man auf 90 Euro. Aber das wäre schon sehr kreativ
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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