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Zitat von tklingler
Zur Problematik, wenn du als EL oder Schiedsgericht, über eine Blau Karte verhandelst bzw. Entschiedest, ist das ein größeres Problem.
Es handelt sich hier um Tatsachenentscheidungen, solange diese Korrekt durchgeführt werden gibt es keine Einspruchsmöglichkeit und genau das ist, dass Problem beim direkten anfahren. Hier werden sicher viele Karten gegeben die nur bedingt berechtigt sind.
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Wenn der Kampfrichter später einfach nur sagt, er hätte die blaue Karte wegen des Verdachts auf Windschattenfahren gegeben, hat man natürlich schlechte Karten. Sowohl der Athlet mit einem Einspruch als auch der Einsatzleiter mit seinem Kampfrichter. Auch wenn er dem Athleten im Wettkampf seine vermeintlich richtige Sicht der Dinge mit dem geradlinigen Einfahren in die Windschattenzone erläutert hat. Dann steht da Aussage gegen Aussage. Nur ein ehrlicher, nicht mit seinem Sozius verbrüderter Motorradfahrer könnte dem Athleten noch helfen.
Sollte er aber gegenüber seinem Einsatzleiter oder in der Protokollierung die Wahrheit von sich geben, nämlich, dass er die Karte wegen des geradlinigen Einfahrens in die Windschattenzone gegeben hätte, hielte ich das für durchaus einspruchsfähig, da der Kampfrichter gegen die Regeln verstoßen hätte und etwas nicht sanktionierungsfähiges sanktioniert hätte.
Was passiert mit einem Fußball-Schiedsrichter, der einen Handelfmeter mit der Begründung gibt, der Verteidiger hätte den Ball mit dem Knie/Rücken/Kopf/Hintern gespielt? Vermutlich hat er ab dem nächsten Wochenende mehr Freizeit.
So löblich deine Bemühungen sind und so sehr ich mit dir darin übereinstimme, dass von oben recht wenig kommt, so sehe ich dich dafür nicht in der Position und nicht mit der erforderlichen Reichweite ausgestattet. Und gerade in dieser hier diskutierten Frage und deinere Ansicht dazu sehe ich dich nicht auf dem richtigen Weg und befürchte eine vermeidbare Verwirrung.