Sorry, deine(?) Durchführungsvorschläge für die Praxis, dass ein Überholvorgang durch das Verlassen des Straßenrandes eingeleitet wird und auch ab dann die 20 s laufen, sind nicht mal von der Regel gedeckt.
Warum steht in der Überschrift der Regel "einfahren" und in der Regel selbst "durchqueren" und du versuchst daraus ein "umfahren" zu machen?
Ich finde die 5 s zu kurz, da es kein kontinuierliches Fahren erlaubt. Der Überholer hat 20 s Zeit für 10,00 m (Geschwindigkeitsdifferenz: 1,8 km/h) und der Überholte dann nur 5 s für 10,00 m. Das ist ein Geschwindigkeitsunterschied von 7,2 km/h, er muss also im Extremfall um 5,4 km/h verlangsamen.
Zudem sehe ich es für Hafu - das ist in der Praxis nur bei Mini-Veranstaltungen auch nur ansatzweise durchführbar.
Das ist ja sehr nett (und jeder kennt ihre große Schwester

).
Dass zudem die gesamte Reihenfolge der Regeln nach einem Jahr wieder komplett neu gemischt wird ist insofern nicht traurig, da ich mich in diesem Jahr noch gar nicht wirklich dran gewöhnt hatte.