Zitat:
Zitat von qbz
Das Opfer wird der Polizei eine Täterbeschreibung gegeben haben, d.h. wären es Bewohner aus der Unterkunft gewesen hätte es diese erkannt und der Polizei-Bericht hätte das 100 % erwähnt.
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Die Frau kann voraussichtlich erst in der kommenden Woche aus Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand vernommen werden.
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Anfangs hast Du als gesichert angenommen, dass die Frau eine Täterbeschreibung abgegeben hatte und daraus geschlossen, dass es Rassisten gewesen sein müssen. Nun lese ich, dass das Opfer gar nicht vernommen werden kann. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass bisher keinerlei Aussage von ihr aufgenommen werden konnte.
Du bist mir in Deinem (Vor-)Urteil einfach zu flott. Eine solche Form der Meinungsmache finde ich - völlig unabhängig vom Kontext - unschön, selbst wenn Du im Endeffekt mit Deinen Mutmaßungen Recht behalten solltest.