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Apropos: Meine Meinung zum Thema Asyl begehrende volljährige Straftäter ist derzeit folgende:
Mir wäre bei der Erstaufnahme eine einfache Rechtsbelehrung das Liebste.
Eine, in welcher der Asylsuchende informiert wird, dass bei hinreichend schwerwiegenden Straftaten, ab diesem Zeitpunkt bis zur Anerkennung, das Asylbegehren ohne weitere Prüfung abgelehnt wird. Nach Anerkennung würde ich deutsches Recht anwenden.
So dass es jeder selber in der Hand hat.
(In diesem Hinblick wäre es ein Unding, die Leute ewig auf Anerkennung warten zu lassen.) Meine Nächstenliebe geht einfach nicht weiter.
Es lässt sich aber die Sinnhaftigkeit dieser Einstellung schnell bestreiten, insofern, ist das eine wenig rationale Meinung, wahrscheinlich und ist auch keine feste.
Edit: wenn die meisten Leute sich dann bis zur Anerkennung wahrscheinlich beherrschen, ist diese Rechts-Verschärfung natürlich meist sinnlos.
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hmh ??
Geändert von Eber (11.11.2015 um 22:10 Uhr).
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