Zitat:
Zitat von Rälph
Warum, wenn man fragen darf? Steht im Grundgesetz, dass jeder das Recht hat in Deutschland einzureisen? Wohl kaum.
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darfst fragen, hättest aber auch nachlesen können.
Das Grundgesetz regelt in Artikel 16a , das es ein grundlegendes Recht auf Asyl für politisch Verfolgte gibt. (Absatz 1)
Absatz 2 macht klar das Alle auf die es nicht zutrifft wieder rausfliegen
Absatz 4 stellt klar: Die Vorgehensweisen werden dann durch die entsprechenden Gesetze geregelt.
Es trifft das AsylG zu. Das AsylG regelt das das Bundesamt für Migration den Antrag prüft.
Ich mache es kurz und blende die ganzen einfachen Fälle aus sondern wir machen gleich den potentiellen Missbrauchsfall
Ein Einreisender kommt an die Grenze, hat keine Papiere, äussert den Wunsch auf Asyl und behauptet aus einem Staat zu kommen der nicht als sicheres Herkunftsland gilt und macht geltend das er aufgrund Rasse, Religion oder politischer Ansicht verfolgt wird.
Das GG sichert ihm dieses Recht zu. Das BAMG prüft und erteilt oder schiebt ab. Beides kann nicht adhoc an der Grenze geschehen. Denn das GG garantiert das Recht auf politisches Asyl. Wer also an der Grenze direkt ohne Einhaltung des Rechtsweges Menschen wieder abweisen will beschneidet das durch das GG garantierte Recht, lehnt es also somit ab.
Mag relativ spitzfindig klingen, aber das ist die Rechtslage. Und zum Thema Abweisen an der Grenze: geht auch nicht. Denn wenn Du mit einem deutschen Grenzbeamten sprichst, dann stehst Du schon auf deutschem Boden. Woanders hat er nämliche keine Befugnisse ;-)
Das im Übrigen ein erheblicher Prozentsatz keine Betrüger sind kann man den Statistiken entnehmen. 40% fliegen ziemlich schnell wieder raus. 30-40 bleiben. Der Rest ist irgendwie Hängepartie.