Zitat:
Zitat von Hafu
Das wäre- auch bei der heutigen Rechtslage- ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und könnte grundsätzlich zum Entzug der Approbation führen
Aber eben nur "könnte". Zuständig für einen Entzug der Approbation wäre die jeweilige Ärztekammer und da passiert in der Regel wenig. Auch die Telekom-Ärzte, bei denen über Jahre krasse Verstöße bekannt waren, durften ihre Approbation behalten.
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pfff. wenn ich sowas lese dann drängt sich mir immer auf das es völlig sinnlos ist gegen Doping einzuschreiten. Kann ja doch jeder machen was er will.