Zitat:
Zitat von flaix
deswegen fragte ich ja. Die Zusammenhänge liegen auf der Hand.
Eigentlich müsste der doch Berufsverbot bekommen, ist sowas nicht in irgendeiner Arztverordnung geregelt? Oder ist das wirklich gefahrlos für den Arzt EPO zu besorgen? Einfach genug ist es ja.
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Das wäre- auch bei der heutigen Rechtslage- ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und könnte grundsätzlich zum Entzug der Approbation führen
Aber eben nur "könnte". Zuständig für einen Entzug der Approbation wäre die jeweilige Ärztekammer und da passiert in der Regel wenig. Auch die Telekom-Ärzte, bei denen über Jahre krasse Verstöße bekannt waren, durften ihre Approbation behalten.