Zitat:
Zitat von Voldi
Da gebe ich dir vollkommen recht. Das ändert aber nichts an der Gesetzeslage. Es ist einfach paradox einerseits zu sagen, der Vorschlag verstößt gegen das Asylgesetzt und ist deshalb 'nicht umsetzbar', anderseits aber die aktuelle Lage zu akzeptieren, die genauso gegen selbiges verstößt.
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Du siehst schon den Unterschied zwischen dem Dubliner Abkommen einerseits und der Genfer Flüchtlingskonvention sowie dem Deutschen Asylgesetz andererseits.
Das Dubliner Abkommen gibt Deutschland ja erstmal das Recht die Flüchtlinge dorthin zurückzuverfrachten wo sie in die EU eingereist sind. Das ist für mich nicht gleich die Notwendigkeit dies auch zu machen.
Insofern sehe ich nicht den klaren Gesetzesverstoß.
Zitat:
Zitat von Voldi
PS: Wenn wir Ungarn als nicht sicher für Flüchtlinge einstufen, können wir es dann gleichzeitig als Teil der EU sehen?
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Ja, spannende Frage!