Zitat:
Zitat von ArminAtz
Ja, er hat gegen die Antidopingbestimmungen verstoßen und gehört somit gesperrt, egal woher das Mittel kam.
Er gehört jedoch nicht behandelt wie ein Epodoper, welcher sich vorsätzlich hartes Zeug reinpfeift.
Er = Nasenspray genommen, nicht im Wissen des Verstoßes gegen die Regeln
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JEIN.
Was mich mehr gestört hat, war die Vorverurteilung inklusive Namensnennung vor Abschluss des Verfahrens. Die Meldung war Ephedrin und Betamethasone und nicht verdacht auf Testosteron. Es hätte also auch durchaus ein Versehen sein können. Nur weil es sich rückblickend nicht als Unwissenheit/Versehen herausgestellt hat, rechtfertigt das nicht, den Sportler schon zu Beginn des Verfahrens an den Prüfer zu stellen ohne das Urteil abzuwarten. Entweder hatten die zuständigen Stellen inkl. der Presse mehr Informationen. Dann hätten sie diese auch herausgeben können. Oder es war nur ein Verdacht, der sich im laufe der Untersuchungen erst bestätigt hat. Dann hätte man besser mit der Veröffentlichung des Namens gewartet, bis sich der Verdacht bestätigt hat.
M.