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ich halte es nach wie vor für eine verdrehung der beweisführung, wenn der beschuldigte seine unschuld beweisen muss. das würde ich schon aus prinzip nicht mitmachen.
und selbst wenn ein beschuldigter alle eingeforderten werte veröffentlicht......wer hat die proben genommen? wer hat die proben analysiert? wer bestätigt die richtigkeit der veröffentlichen werte? es ist ein rattenschwnaz ohne ende an dem nur eins steht: das man seine sauberkeit nicht zu 100% beweisen kann. und dann kann man es auch sein lassen und, wie es sich gehört, den anklägern die beweislast überlassen. nur das eben heutzutage bzw weitverbreitet nicht mehr bewiesen werden muss, sondern ein ausgesprochener verdacht als beweisführung und zur gleichzeitigen vorverurteilung dient.
rein rechtlich gesehen ausgesprochener schwachsinn.
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