Zitat:
Zitat von FlyLive
Im Radio sprach man vor einigen Tagen bereits von der ersten Klage einer Frau, die ihr komplett investiertes Geld im Umtausch mit der Dreckschleuder VW wieder einklagen möchte. Bei vorsätzlicher Täuschung sehe ich da in meinem Rechtsverständnis gute Chancen und drücke der Dame die Daumen.
Auch den Vorwurf des unlauteren Wettbewerb wird man prüfen, hieß es gestern in einer Radiomeldung.
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Und genau deshalb werden Urteile von Berufsrichtern mit juristischer Ausbildung und Rechtskenntnis getroffen und nicht von Laien mit dem, was sie bei sich selbst für Rechtsverständnis halten.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/hg-vw-101.html