Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Da hast Du unrecht.
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
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Hab' mal den relevanten Teil markiert. Wenn ich sich in Gefahr begeben muss, ist man schnell im Bereich der Unzumutbarkeit.
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Kann uns aber auch egal sein, denn es handelte sich nur um ein Beispiel. Sicher hinkt ein Vergleich zwischen einem Verkehrsunfall und der Flucht vor Krieg und Hunger.
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Stimmt, wobei mancher sicher auch bei dem Punkt "Zumutbarkeit" Parallelen finden wird.
M.