Zitat:
Zitat von noam
Dann erkläre mir als juristischen Laien doch einmal, warum du den Straftatbestand des Betrugs nicht erfüllt siehst?
Hier geht es jetzt nur um die Straftat und nicht um den persönlichen Nachweis, weil nur weil man jemanden eine Straftat nicht nachweisen kann, heißt es ja noch lange nicht, dass diese in ihrer Tatbestandsmäßigkeit nicht erfüllt wird.
Also ein Anfangsverdacht besteht auf jeden Fall...
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"Nicht erfüllt" habe ich nicht geschrieben, sondern "nicht so weit her". D.h. es mag Einzelfälle geben, aber nach meiner Vermutung bei weitem nicht so viele wie hier behauptet.
Wo ist z.B. die Kausalität zwischen Irrtumserregung und Vermögensverfügung? Selbst wenn man unterstellt, dass Kunden die Abgaswerte zur Kenntnis genommen haben, und damit bei ihnen ein Irrtum über diese Werte erregt wurde, bleibt die Frage: Haben sie gerade wegen der falschen Werte diese Motorenwahl getroffen? Behaupten kann man da hinterher viel. Hier geht es ausschließlich um den Nachweis.
Anfangsverdacht heißt nicht viel.