Zitat:
Zitat von RolandG
Weil Juristen sich nun einmal damit auskennen. Wirft Du auch einem Kardiologen vor "Natürlich ist Herzinfarkt in der Medizin definiert; auf die Idee, dass der Begriff damit in jeglichem Kontext 'abschließend determiniert' ist, wird wohl nur ein Arzt kommen"? Wohl kaum. Oder soll das einfach nur Abneigung gegen alle darstellen, die über ein Mindestmaß an Expertise verfügen?
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Ob sich die Juristen damit auskenne sei mal dahingestellt. Die Juristen benötigen aber nunmal eine Definition, anhand der eindeutig festgelegt werden kann, ob ein Betrug - in strafrechtlichen Sinne - vorliegt. Diese strafrechtliche Definition ist aber nicht die sprachlich einzig richtige. Sie definiert eben lediglich, was als Betrug im Sinne des Strafrechts angesehen wird, welche Bedingungen also für eine Verurteilung erforderlich sind, aber nicht, was im allgemeinen Sprachgebrauch damit gemeint ist. Der Vergleich mit dem Herzinfarkt hinkt etwas. Aus meiner Sicht wäre der Vergleich mit dem Begriff "Infarkt" passender. Den Begriff fasst ein Mediziner auch enger auf als er im allgemeinen Sprachgebrauch (auch für Begriffe außerhalb der Medizin) verwendet wird.
M.