Zitat:
Zitat von Ironmanfranky63
Nein man kann es nicht 100% verhindern . Aber durch einen unkontrollierten Zustrom auch nicht gerade verringern .
Aber ich weis mit hoher Sicherheit das ein nicht US Bürger bei Straffälligkeit des Landes verwiesen wird, bei uns nicht.
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Kommt in DE auf die Straftat an und auf den Status des Ausländers. Sogar Asylbewerber werden in DE in bestimmten Fällen ausgewiesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/au...2004/__56.html
"Ein Ausländer, der als Asylberechtigter anerkannt ist, im Bundesgebiet die Rechtsstellung eines ausländischen Flüchtlings genießt oder einen von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) besitzt, genießt besonderen Ausweisungsschutz. Er wird nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen in der Regel in den Fällen der §§ 53 und 54 Nr. 5 bis 5b und 7 vor. Liegen die Voraussetzungen des § 53 vor, so wird der Ausländer in der Regel ausgewiesen. Liegen die Voraussetzungen des § 54 vor, so wird über seine Ausweisung nach Ermessen entschieden."
Die Ausweisung ins Heimatland wird dann nicht vollzogen, wenn dort Hinrichtung oder Folter droht.
Beispiel für Migranten:
In Berlin wurde z.B. der Mörder seiner Schwester (Fall: Hatun Sürücü, sog. Ehrenmord) unmittelbar nach seiner Freilassung aus der Haftanstalt in die Türkei abgeschoben.