Zitat:
Zitat von gollrich
Eigenbedarf, kann nur von natürlichen Personen beantragt werden, nicht von juristischen Personen, was die Gemeinde nun mal ist....
Sie muss nur Widerspruch einlegen, das ist komplett Gratis.... dann bekommt die Gemeinde eine Abgewascht und darf noch Gerichtskosten tragen....
also immer ruhig Blut... 
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Aha wieder was dazu gelernt, wusste ich noch nicht.
Danke!