Zitat:
Zitat von iChris
...Auf dem Wisch vom Kampfrichter stand lediglich meine bib und die Uhrzeit.
Bei allen anderen wurde km und Rad Marke notiert. Dagegen habe ich jetzt Einspruch erhoben.
Weiß zufällig jemand was auf so einem Zettel zwingen notwendig ist. Wenn ich eine km Angabe hätte könnte ich die ja gegebenenfalls mit gps Daten wiederlegen.
|
im GPS-file wird auch die Uhrzeit abgespeichert, das heißt du kannst aus der Uhrzeit auf dem Kampfrichterzettel den Ort auf der Karte ermitteln (Technisch gesehen funktioniert die Ortsbestimmung bei GPS ja über die minimale Laufzeitverschiebung eines exakten uhrzeitsignals je nach Entfernung der der erfassten geostationären Satelliten).
Allerdings sind (zumindest bei der DTU) Windschatten-Verwarnungen stets Tatsachenentscheidungen, so dass Einsprüche zwar formal möglich, in der Praxis aber stets erfolglos.
Wird bei der WTC auch nicht anders sein, es sei denn der beteiligte Kampfrichter räumt von sich aus ein, dass er bei dir nicht dazu gekommen ist, die Karte zu zeigen.